Bad Schussenried (bis 1966 Schussenried, Betonung auf 'ried') ist eine oberschwäbische Stadt im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
8925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88427
Vorwahl
07583
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Schussenried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Schussenried betreffen die folgenden rechtskräftigen Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Metzgergässle, in Kraft getreten am 30.08.2024
- Bebauungsplan Industriegebiet Bühlwiesen, in Kraft getreten am 26.07.2024
- Bebauungsplan Lindergarten, in Kraft getreten am 23.04.2021
- Bebauungsplan Martinsesch, in Kraft getreten am 21.08.2020 und am 24.05.2018
- Bebauungsplan Mühlwiesen II, in Kraft getreten am 14.05.2021.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.